Die fünf Galeerensträflinge von Hall

Ein Beitrag zu Geschichte des Salinen-, Justiz- und Gefängniswesens im 18. Jahrhundert

In Hall sollte im Jahre 1715 das alte Sud-, bzw. Pfannhaus erneuert und die Salzproduktion verbessert werden. Im Rahmen dieses Vorhabens kam es zu einem großen Aufstand eines Teils der Arbeiter. Teile davon wurden verhaftet und ins Kreuterhaus nach Innsbruck zur kriminalgerichtlichen Untersuchung gebracht.

Nach langwierigen Untersuchungen wurden dreiundzwanzig Arbeiter verurteilt, und zwar:

Martin Schmidlechner und
Urban Mayr, (Rinn) welche die Anstifter waren, wurden zur Ruderbank (Galeerenstrafe) auf die Dauer von zwei Jahren verurteilt und auf ewig aus allen österreichischen Ländern verwiesen.

Für Franz Kogler,
Thomas Kolb und
Dionisi Zwerger lautet das Urteil auf einjährige Ruderbank und Verweisung aus den österreichischen Landen;

Georg Mayr,
Michael Hörtnagl,
Simon Jung jun.,
Josef Zimmermann,
Josef Triendl,
Matheis Staudacher,
Thomas Mayr
und
Christof Lackner wurden verurteilt zu zweijährigem Festungsarrest und öffentliche Arbeit ich Breisach und Freiburg oder einer ungarischen Gränzfestung, mit Aufschlagung von Eisen;

Josef Kranebitter,
Franz Bliem
und
Martin Zacherle zu halbjähriger Schanzarbeit im Passe Scharnitz,

endlich Hans Aschpacher jun.,
Andrä Kößler,
Franz Prantner,
Simon Jung sen.,
Ignaz Isser
und
Lorenz Griesmayr zu dreimontlichem Festungsarest in Rattenberg mit geringer Atzung.

Der sogenannte Ungerbub wurde zur Miliz abgestellt.

Drei Pfannhausarbeiter, Jakob Burgstaller,
Lorenz Aschbacher
und
Gall Rinner wurden ohne weitere Strafe aus dem Kreuterhaus entlassen.

Am 10. Juni 1716, am Jahrtag der Krawalle in Hall, wurden die fünf zur Galeere verurteiten Haller, nachdem sie die Urphede geschworen hatten nach Rovereto in die Festungshaft gebracht, wo sie solange verweilen mußten bis die Verhandlungen zur Weiterreise über die betreffenden italienischen Staaten erledigt waren. Dort verbrachten sie eine solange Zeit (bereits September), dass es sogar in Wien auffiel, warum die fünf Haller noch nicht an ihrem Bestimmungsort waren.
Aufgrund diverser Umstände gelang ihnen die Flucht von Rovereto. Daraufhin erging an alle Ämter und Behörden des Landes und darüber hinaus folgende Weisung:

Description
inbemelter Delinquenten


Martin Schmidlechner oder der sogenannte Malchus ist ein großer Mann, von hageren schwarzen Angesicht, schwarzem Bart, gestutzte schwarze Haar, mit einem spitzen Kopf und sprozeten Augen.

Urban Mayr
, oder der sogenannte Blattschneider, ist ebenfalls ein großer dicker Mann, wohl besezet und corpulent, weiß von Angesicht, roth- und weißlechten Ratzlbart, braunliechte und mehr weißlechte Haar, stark von Person, mit einer hohen Stirn, auch fettpraschleten Angesicht und großen Kopf.

Thomas Kolb, lang von Person, mittelmäßiger Dicke, braunlecht kurze Haar und mit einem liechten Ratzlbart.

Dionisy Zwerger, kurz von Person, braunlechte Haar und nit besonders dick, braunlechten Bart.

Kogler Franz, ein mittelmäßiger Mann, nit sonders dick und etwas glatzkopfig, ein mit schwarzlechte Ratzlbaret und schwarzen Haaren.

Die Ausgebrochenen, Kolb und Kogler konnten unweit von Hall gefaßt werden und wurden in Rattenberg inquiriert. Am 8. September 1718 erging der Befehl die beiden Galeoten gefesselt und auf einem Leiterwagen unter militärischer Bedeckung nach Innsbruck zubringen, in gleicher Weise nach Rovereto und über Mantua nach Neapel. Am 29. Oktober haben sie Mantua passiert. Ihr weiteres Schicksal ist unbekannt.

Die drei anderen Schmidlechner, Mayr und Zwerger konnten mit Hilfe von Jägern nach Baiern fliehen. Allen Versuchen ihrer habhaft zu werden gelang nicht. Im Jahre 1721 reichten die Frauen der Drei eine Bittschrift um deren Begnadigung und Rückkehr ein, das Gesuch wurde jedoch abschlägig beschieden.

Extrabeilagen im "Boten für Tirol und Vorarlberg" , Nr. 119 120, 121, 123, 125, im Jahre 1875 nach amtlichen Akten von Dr. Sch. Sehr stark gekürzt für diesen Beitrag.